Abwerben von Mitarbeitern - darf man das?

Das Abwerben von Mitarbeitern durch Dritte ist grundsätzlich zulässig. 

Rechtliche Probleme können sich aber dann ergeben, wenn das Abwerben eines Mitarbeiters verwerflichen Zwecken dient oder mit unzulässigen Mitteln erfolgt. Ein Merkblatt der IHK München informiert über die Einzelheiten.